Kein Bauvorhaben wird innerhalb der ursprünglichen vertraglichen Leistungen abgewickelt. Die Gründe sind vielfältiger Natur, wie beispielsweise erhebliche Mehrmengen, fehlende Entscheidungen von Projektbeteiligten, Planungsänderungen, verspätete Genehmigungen, nonperfomante Projektbeteiligte, verspätete oder unzureichende Vorleistungen. Folge daraus sind oft gestörte Planungsabläufe und gestörte Bauabläufe, also Änderungen des Bausolls.
Obwohl solche Änderungen zu jedem Bauprojekt dazu gehören, entsteht wegen der diametralen Interessen der Vertragspartner oft Streit über die Höhe von Mehrkosten oder die Verlängerung der Bauzeit. Hier helfen wir durch einen sachgerechten und sachverständigen Umgang mit Bausoll-Bauist-Abweichungen. Ziel ist dabei nach unserer Überzeugung immer die außergerichtliche Streitbeilegung. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, verfügen wir über Prozesserfahrung vor Gericht. Prof. Dr. Rohr ist regelmäßig in gerichtlichem Auftrag tätig.
Wird durch einen Konflikt zwischen den Projektbeteiligten sogar der Projekterfolg für den Bauherrn gefährdet können wir durch unser Finishmanagement weitergehende Leistungen anbieten. Denn in solchen Fällen muss vorrangig das Gesamtprojekt schnell wieder auf Spur gebracht werden.
Wir können unter anderen nachfolgende Leistungen für Sie erbringen:
- Beratungsleistungen zum Projektmanagement, zur Projektorganisation, Kommunikation und Dokumentation
- Baubetriebliche Beratung und Gutachten
- Juristisch-baubetriebliche Gutachten und Begleitung gemeinsam mit renommierten Rechtsanwälten
- Technisches Vertragsmanagement, „Claimmanagement“
- Juristisch-baubetriebliches Vertragsmanagement aus einer Hand
- Einsatz von präventivem Claim-Management bereits ab der Ausschreibungsphase, „Anti-Claimmanagement“
- Analyse, Dokumentation und Aufarbeitung gestörter Bauabläufe
- Verursachergerechte Zuordnung von Mehrkosten
- Aufstellen und Prüfen von technischen Nachträgen zum Bauvertrag (Änderungen des Bauinhalts)
- Sachverständige Unterstützung bei der Mengenermittlung nach Abschnitt 5 der VOB/C
- Einführung einer zeitnahen und belastbaren, EDV-unterstützten Dokumentation zur schnellen Beurteilung von Soll-Ist-Abweichungen und zur Forderungsabwehr
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