Ein Generalunternehmer erhielt den Auftrag Teile eines Braunkohlekraftwerks in Nordrhein-Westfalen herzustellen. Wegen geänderter Bodenverhältnisse machte eine Spezialtiefbaufirma Mehrkosten in Höhe von ca. 262.000,– Euro gegenüber dem Generalunternehmer geltend. Dabei ging es um Durchführung und Auswertung von Aufschlussbohrungen Erhöhten Reparatur- und Wartungskosten Erforderlichen Nachrammungen Im Auftrag des Generalunternehmers wurden die Nachtragsangebote... Continue reading